Bei der Lärmkartierung können Land und Kommunen bis zu 60 Prozent Kosten sparen
Am 25.6.2002 trat die EU-Umgebungslärmrichtlinie in Kraft. Danach müssen die EU-Mitgliedsländer alle fünf Jahre die Lärmbelastung in den Ballungsräumen, an den Hauptverkehrsstraßen und Hauptstrecken der Bahn sowie im Umland der großen Flughäfen erfassen. Es müssen Lärmkarten zu den wichtigsten Lärmquellen und Aktionspläne zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet werden. Die Lärmkartierung ist eine Aufgabe, die nur mit erheblichem finanziellen Aufwand zu stemmen ist. Doch mit einer effizienten Einteilung ihrer Ressourcen und der nötigen technischen Infrastruktur können Land und Kommunen bis zu 60 Prozent der Kosten sparen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Machbarkeitsstudie der Universität Bonn im Auftrag des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW.