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Juristen befürchten, dass Rechtsunsicherheit den Ruf nach aktiver Sterbehilfe lauter werden lässt
Beim Thema Sterbehilfe fühlen sich viele Mediziner vom Gesetzgeber im Stich gelassen: Zu unklar die gesetzlichen Bestimmungen, zu widersprüchlich ihre Interpretation. Aus Angst vor Strafverfolgung handeln Ärzte daher oft restriktiver, als es die Vorschriften verlangen. Unter maßgeblicher Beteiligung eines Bonner Rechtswissenschaftlers haben Strafrechtler aus Deutschland, der Schweiz und Österreich nun einen Entwurf für ein neues Sterbebegleitungs-Gesetz vorgelegt. Ihre Befürchtung: Die augenblickliche Verunsicherung lasse den Ruf immer lauter werden, auch aktive Sterbehilfe zuzulassen.
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